Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Outhentic GmbH und ihren Kunden. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung. Seitens des Kunden schriftlich, telefonisch oder elektronisch getätigte Bestellungen sind verbindlich. Der Vertrag zwischen der Outhentic GmbH und dem Kunden gilt mit dem Empfang der schriftlichen von Outhentic GmbH per E-Mail gesendeten Auftragsbestätigung als abgeschlossen und die vorliegenden Bedingungen gelten als akzeptiert. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages.

 

  1. Preise

Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Hälfte (50%) des Rechnungsbetrages wird sofort, resp. fünf Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung / 1. Akontorechnung ohne Abzug eines Skontos fällig. Der Restbetrag wird 10 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung ohne Abzug eines Skontos fällig. Der Kunde wird durch Mahnung in Verzug gesetzt. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich Outhentic GmbH das Recht vor, die Lieferung bzw. Restlieferung erst nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises vorzunehmen. Die zu liefernde Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung der Outhentic GmbH durch den Kunden im Eigentum der Outhentic GmbH.

 

  1. Lieferfristen

Der Liefertermin wird dem Kunden mit  der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der mitgeteilte Liefertermin gilt als voraussichtlicher Liefertermin. Es handelt sich nicht um einen Fixtermin. Die Outhentic GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere nicht von ihr zu vertretende Umstände oder Hindernisse verursacht werden. Solche Hindernisse sind beispielsweise (die Aufzählung ist nicht abschliessend) erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen durch den Hersteller/Zulieferer der Ware und Probleme bei der Grenzabfertigung.

 

  1. Lieferbedingungen

Die bestellte Ware wird an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Voraussetzung ist eine durch LKWs befahrbare Strasse bis zur Abladestelle. Die Kosten, die Outhentic GmbH für das  Umladen der bestellten Ware auf Bergbahnen, Seilbahnen, Elektrowagen etc. insbesondere im Falle von autofreien Ortschaften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Nutzen und Gefahr an der bestellten Ware gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Kunden über. Für Verluste und Schäden, die während des Transports entstehen, haftet die Outhentic GmbH damit nicht. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Kunden.

Falls ein Produkt nicht sofort lieferbar ist, wird dies mit Angabe eines voraussichtlichen Liefertermins in der Auftragsbestätigung erwähnt. Outhentic GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Wünscht der Kunde explizit mehrere Teillieferungen, so wird der daraus entstehende Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

  1. Prüfung und Abnahme der Lieferung

Beanstandungen wegen offensichtlicher Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Lieferung beim Transporteur geltend zu machen.

 

  1. Musterlieferungen

Speziell vom Kunden verlangte Musterteile werden diesem bei Nichtauftrag innert 6 Monaten seit Zustellung des Musters in Rechnung gestellt. Auch beschädigte Musterteile werden dem Kunden verrechnet.

 

  1. Reklamationen

Die gelieferte Ware ist innert 8 Tagen seit Erhalt der Lieferung durch den Kunden zu prüfen. Allfällige Mängel sind der Outhentic GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung der Lieferung nicht entdeckt werden oder Mängel, die erst später in Erscheinung treten, müssen der Outhentic GmbH nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Werden die in dieser Ziffer genannten Rügefristen nicht eingehalten, gilt die gelieferte Ware als akzeptiert.

 

  1. Garantie

Dort wo die Outhentic GmbH nicht Herstellerin der dem Kunden gelieferten Ware ist, gelten für die gelieferte Ware jeweils die Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. des Zulieferers der Ware. Die Outhentic GmbH gewährt dem Kunden nur insoweit Garantie an der Ware, als sie selber auf den Hersteller/Zulieferer greifen kann. Wurde nichts anderes vereinbart, beträgt diese Garantie 1 Jahr seit der Ablieferung der Ware beim Kunden.

 

Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch übliche Verschleisserscheinungen wie z.B. (Aufzählung nicht abschliessend) mechanischen Abrieb von Bezugstoffen, Leder und Lacken oder das Austrocknen von geölten Oberflächen entstehen. Materialübliche bzw. geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Farbe, Abmessung, des Gewichtes, der Ausrüstung oder normaler Verzug von Holzteilen sind keine Mängel und sind von der Garantie in jedem Fall ausgenommen. Jegliche Garantie ist sodann ausgeschlossen, wenn die Schäden bzw. die Mängel an der Ware auf höhere Gewalt, unsachgemässen Gebrauch, Gewalteinwirkung oder Eingriffe von nicht autorisierten Stellen zurückzuführen sind.

Bei berechtigten Beanstandungen werden wir in Absprache mit den Herstellern bzw. Zulieferern nach unserer Wahl Ersatz liefern, die Ware reparieren oder ausbessern.

Weiter gehende Schadenersatzansprüche, wie beispielsweise für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

Der Käufer kann die Garantie nur geltend machen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Outhentic GmbH nachgekommen ist.

 

  1. Rücksendungen

Rücksendungen von gelieferter Ware ohne vorherige Absprache mit der Outhentic GmbH werden nicht akzeptiert.

 

  1. Regelung von Streitigkeiten

Die Parteien verpflichten sich zur lösungsorientierten Kooperation bei der Regelung von Streitigkeiten jeglicher Art. Jegliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen der Schriftform.

 

  1. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Auf Verträge betreffend  Warenlieferungen innerhalb der Schweiz ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist wahlweise am Sitz der Outhentic GmbH oder am Sitz/Wohnsitz der beklagten Partei.

 

  1. Schlussbestimmungen

Outhentic GmbH behält sich vor, die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit abzuändern.